Förderzuschüsse

Förderzuschüsse für eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Zuschüsse sind in der Regel bestimmten Personengruppen vorbehalten oder sie stehen nur in bestimmten Regionen oder für bestimmte Branchen zur Verfügung.
Für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit stehen mit dem Gründungszuschuss bzw. dem Einstiegsgeld zwei der bekanntesten Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Der Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss, den Arbeitslosengeld 1-Bezieher bei einer Existenzgründung hatten, besteht für Existenzgründungen ab dem 28.12.2011 nicht mehr. Diese Neuregelung wurde mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" beschlossen. Mit der Streichung des Rechtsanspruches fand eine Angleichung an die Regelungen zum Einstiegsgeld statt, das für Existenzgründer gedacht ist, die Arbeitslosengeld 2 beziehen.
Der Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld haben im Jahr 2006 als Förderzuschüsse für Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchten, den bekannten Existenzgründungszuschuss (die sogenannte Ich-AG) und das Überbrückungsgeld abgelöst.
Wie alle Fördermittel sind diese beiden Förderzuschüsse an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und erfordern unter anderem die Vorlage einer aussagekräftigen Beschreibung der geplanten Existenzgründung bei einer fachkundigen Stelle. Diese aussagefähige Beschreibung erfolgt in aller Regel in Form eines Businessplans.
»Existenzgründung mit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.«
Zuschüsse zu Kosten einer Existenzgründungsberatung
Existenzgründer müssen in der Regel knapp kalkulieren. Damit Sie auf individuelle Beratung nicht verzichten müssen, können sich Selbständige in der Gründungsphase bei Inanspruchnahme einer Existenzgründungsberatung finanziell unterstützen lassen.
Neben regionalen Programmen, die in der Regel in der Vorgründungsphase genutzt werden können, steht mit dem Gründercoaching Deutschland seit Ende 2008 ein neues Instrument zur Übernahme von Beratungskosten zur Verfügung. Gründercoaching Deutschland kann durch jedes Unternehmen oder Gründer innerhalb von 5 Jahren nach der Gründung genutzt werden.
Für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die z.B. mit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld gefördert wird, können im ersten Jahr nach der Gründung sogar bis zu 90 % der Beratungskosten erstattet werden.


