Fachkundige Stellungnahme

Fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
Die fachkundige Stellungnahme zur Existenzgründung bekommen Sie bei uns bereits für 59,00 EUR (inkl. 19 % USt). Und das mit persönlichem Ansprechpartner. Außerdem erhalten Sie ein individuelles Feedback zu möglichen Schwachpunkten in Ihrem Businessplan. Auf Wunsch erhalten Sie für nur 30,00 EUR (inkl. 19 % USt) zusätzlich eine umfassende persönliche bzw. telefonische Beratung bei der Businessplan-Erstellung zum Antrag auf Gründungszuschuss.
Außerdem haben Sie natürlich auch die Möglichkeit bei uns eine umfassende Existenzgründungsberatung oder ein individuelles Gründercoaching in Anspruch zu nehmen. So können Sie Ihren Gründungszuschuss von Beginn an als effektive Starthilfe für eine erfolgreiche Selbständigkeit nutzen. Für die Beratungen erhalten Sie einen Beratungskostenzuschuss von bis zu 90 %.
Rufen Sie uns einfach an: 0221-222 89 888! Ihr persönlicher Ansprechpartner freut sich auf Ihren Anruf.
Wir führen die Tragfähigkeitsprüfung zu Ihrer Existenzgründung schnell und unkompliziert innerhalb von 3 Werktagen für Sie durch. Für die einfache und eigenständige Erstellung Ihres Businessplans steht Ihnen zudem unsere kostenlose Businessplan-Vorlage als Download zur Verfügung.
Den Ablauf der Tragfähigkeitsprüfung finden Sie hier noch einmal Schritt-für-Schritt erklärt.
Pauschalpreise bei Existenzgründungen mit Gründungszuschuss: Unsere Pauschalpreisangebote sind gültig für Existenzgründer, die Arbeitslosengeld 1 beziehen. Die eine Überprüfung erfolgt gem. § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III und Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit 57.21 zum Gründungszuschuss.
Individuelle Preisvereinbarungen bei Existenzgründungen mit Einstiegsgeld: Von Existenzgründern, dieArbeitslosengeld 2 / Hartz IV beziehen, werden von der Arbeitsagentur bzw. der ARGE oder dem Jobcenter in der Regel umfangreichere Unterlagen im Rahmen der fachkundigen Stellungnahme gefordert. Wir machen Ihnen für die fachkundige Stellunganhme gerne ein individuelles und günstiges Angebot. Weitere Einzelheiten können Sie telefonisch erfragen (Telefon: 0221-222 89 888).
»Schnelle und direkte Durchführung der fachkundigen Stellungnahme bereits für 59,00 EUR inkl. 19 % USt«
Wann wird eine fachkundige Stellungnahme benötigt und was wird überprüft?
Die Tragfähigkeitsbescheinigung als Ergebnis einer positiven fachkundigen Stellungnahme benötigen Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld 1 für den Antrag auf Gründungszuschuss. Für die Beantragung von Einstiegsgeld (bei Arbeitslosengeld 2 / Hartz IV) ist bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit i.d.R. ebenfalls die Vorlage einer fachkundigen Stellungnahme erforderlich. Die ARGEn, Job-Center und Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung (AAgAW) sind zumindest dazu angehalten, eine solche Überprüfung Ihres Existenzgründungsvorhabens anzufordern.
Im Rahmen der fachkundigen Stellungnahme wird die Tragfähigkeit einer Existenzgründung überprüft. Eine Tragfähigkeitsbescheinigung kann ausgestellt werden, wenn die Existenzgründung dem Antragsteller voraussichtlich genügend Einnahmen verschafft, um seine privaten und betrieblichen Kosten decken zu können. Als wesentliche Grundlage der Überprüfung dient ein Businessplan, der die geplante Existenzgründung aussagefähig beschreibt.
Neben einer aussagefähigen Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens in Textform ist hierzu auch eine plausible Darstellung der finanziellen Eckdaten in einem Zahlenteil erforderlich.
Der Zahlenteil sollte deutlich machen, dass die fixen und variablen Kosten in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Umsätzen stehen. Hierüber gibt die Rentabilitätsvorschau im Businessplan Auskunft und macht schnell deutlich, ob am Monatsende genügend übrig bleibt, um Miete und sonstige Lebenshaltungskosten zu finanzieren.
Außerdem müssen das für Investitionen und sonstige Ausgaben im Rahmen der Existenzgründung erforderliche Kapital sowie die finanziellen Mittel zur Deckung des Betriebsmittelbedarfs in der Startphase der Existenzgründung in ausreichender Höhe vorhanden sein. Hierzu verschaffen ein Kapitalbedarfsplan und der entsprechende Finanzierungsplan den erforderlichen Überblick.
Sämtliche Kalkulationen, die für den Antrag auf Gründungszuschuss erforderlich sind, finden Sie als kostenlose Excel-Vorlage in unserem Servicebereich. Diese Kalkulationen bilden zusammen mit Ihrer aussagefähigen Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens den Businessplan, der als Grundlage für die fachkundige Stellungnahme beim Antrag auf Gründungszuschuss benötigt wird. Den Businessplan inklusive dieser Kalkulationen können Sie zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen bei uns als fachkundige Stelle zur Überprüfung einreichen.


