Freiberufler

Existenzgründungsberatung für Freiberufler
Viele, die in einem freien Beruf tätig sind, sind als Einzelkämpfer unterwegs, d.h. sie übernehmen sämtliche Aufgaben, die in ihrem Unternehmen anfallen selbst.
Für Marketing, Neukundengewinnung und die Weiterentwicklung der eigenen Selbständigkeit bleibt bei guter Auftragslage entsprechend wenig Zeit, unabhängig davon, ob die aktuell akquirierten Aufträge gut bezahlt sind oder nicht.
Häufig besteht zudem gegenüber einzelnen Auftraggebern eine gewisse Abhängigkeit, dies engt den Verhandlungsspielraum meistens sehr ein, wenn es um die Festlegung von Stunden- oder Tagessätzen geht. Die große Konkurrenz bei bestimmten freien Berufen verschärft diese Situation zusätzlich.
Bei einer Existenzgründung als Freiberufler beraten wir Sie daher gerne dabei, auf was Sie gleich zu Beginn Ihrer Selbständigkeit achten müssen.
Wir unterstützen Sie dabei ein effektives Marketing für Ihr Unternehmen aufzubauen, damit Sie dem bestehenden Preiswettbewerb etwas entgegensetzen können.
Behalten Sie das notwendige Maß an unternehmerischer Freiheit, um Ihre Entwicklungsmöglichkeiten als selbständiger Unternehmer nicht zu verlieren.
»Mehr Freiheit für freiberufliche Selbständige.«
Einstufungskriterien für eine Tätigkeit als Freiberufler
Wer selbständig tätig ist kann dies als Gewerbetreibender oder als Freiberufler tun. Ob eine Selbständigkeit den freien Berufen zugerechnet wird, entscheidet letzten Endes das zuständige Finanzamt. Die gesetzliche Grundlage bilden hierbei § 18 EStG und § 1 PartGG.
Im Rahmen einer individuellen Existenzgründungsberatung prüfen wir gemeinsam mit Ihnen schon vorab die wichtigsten Kriterien, die für eine Existenzgründung als Freiberufler Voraussetzung sind. So ist es entscheidend, mit welchem Dienstleistungsangebot man am Markt und gegenüber dem Finanzamt auftritt. Auch die berufliche Qualifikation und der bisherige Berufserfahrung können entscheidende Kriterien sein.
Während die Einstufung als Freiberufler bei den sogenannten Katalogberufen noch recht eindeutig ist, kann es bei Berufen, die den Katalogberufen als ähnlich gelten oder als sogenannte Tätigkeitsberufe zählen mitunter sehr viel schwieriger werden.
Grundsätzlich gilt, dass Freiberufler auf Basis ihrer spezifischen Kompetenzen eine besondere geistige oder schöpferische Leistung erbringen. Die spezifischen Kompetenzen können sie beispielsweise im Rahmen eines Studiums oder mit umfassender beruflicher Erfahrung erlangt haben. Die Ausübung eines freien Berufes erfolgt zudem eigenverantwortlich und unterliegt keiner fachlichen Weisungsgebundenheit.
Dies entspricht dem gängigen Berufsbild der klassischen Katalogberufe wie z.B. Arzt, Rechtsanwalt, Journalist oder Heilpraktiker. Den Katalogberufen ähnliche Berufe weisen einen ähnlichen fachlichen Anspruch auf, es können aber beispielsweise bestimmte formale Qualifikationen fehlen. So ist für die Tätigkeit als Unternehmensberater keine formale Qualifikation erforderlich, sehr wohl aber für den freien Beruf beratender Betriebswirt.
Für Tätigkeitsberufe gelten in erster Linie die Einschätzung der Tätigkeit im Hinblick auf die oben erwähnten Kriterien. Aber auch für alle anderen freien Berufe gilt, dass gewerbliche Tätigkeiten den Status evtl. ganz oder teilweise gefährden können.


